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Handwerk |
Stand: 24.11.08 |
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Was Handwerk ist und wer sich in einem Handwerksberuf selbstständig machen darf, ist in der Handwerksordnung (HwO) und den Anlagen zur HwO festgelegt. Sie regelt auch die Grundlagen der Berufsbildung und die Organisationsstrukturen im Handwerk. Die Handwerksordnung ist ein Bundesgesetz und stellt ein Spezialgesetz zur Gewerbeordnung dar. Das Handwerk wird danach in zulassungspflichtige, bzw. zulassungsfreie Handwerke, sowie handwerksähnliche Gewerbe unterschieden. Damit ein Gewerbe zum Handwerk gehört, müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das Gewerbe wird handwerksmäßig bzw. handwerksähnlich betrieben. Das heißt: Eine Dienstleistung oder ein Produkt wird individuell und unmittelbar für den Verbraucher hergestellt. Das Gewerbe ist in einer der Anlagen der Handwerksordnung als zulassungspflichtiges Handwerk, zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe aufgeführt. Auf eine weiterführende Definition des Handwerks hat der deutsche Gesetzgeber verzichtet. Ob ein Betrieb zum Handwerk gehört, hängt weder von der Größe des Betriebs noch von der Zahl der Beschäftigten, sondern von den betrieblichen und tatsächlichen Gegebenheiten ab. Das Handwerk erhält dadurch Raum, flexibel auf wirtschaftliche und technische Entwicklungen zu reagieren.
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Quelle: www.handwerkskammer.de Stand: 23.11.2008 |