Pressemitteilung vom 02. Februar 2004

http://www.wissenschaftsrat.de/PM/pressemitteilungen.html

Wissenschaftsrat fordert verbesserte Beschäftigungsmöglichkeiten nach der Qualifizierungsphase und einen Wissenschaftstarifvertrag

Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland haben nicht zuletzt dann Erfolg, wenn sie qualifizierte Mitarbeiter für sich gewinnen und ihnen attraktive berufliche Perspektiven bieten können. Dazu können verbesserte Möglichkeiten für eine dauerhafte Beschäftigung von Wissenschaftlern nach der 12- bzw. 15-jährigen Qualifizierungsphase sowie ein eigenständiger Tarifvertrag für die Wissenschaft beitragen.

Der Wissenschaftsrat legt Vorschläge vor, wie eine dauerhafte Beschäftigung von Wissenschaftlern nach der Qualifizierungsphase erleichtert werden kann. Über diese Frage war in den letzten zwei Jahren eine heftige Debatte geführt worden.

Um dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt der Wissenschaftsrat, die Kündigungsgründe im Angestelltenverhältnis beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter wissenschaftsadäquat zu präzisieren. So soll der dauerhafte Wegfall von Drittmitteln einen Kündigungsgrund darstellen, die Hürden für eine betriebsbedingte Kündigung sollen herabgesetzt werden. Eine entsprechende Ergänzung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) wird nach Auffassung des Wissenschaftsrates Wissenschaftseinrichtungen vermehrt dazu führen, Wissenschaftler unterhalb der Professur unbefristet zu beschäftigen. Dieser Vorschlag greift die Forderungen von Wissenschaftseinrichtungen und Nachwuchswissenschaftlern gleichermaßen auf. Er ist kompatibel mit deutschem und europäischem Arbeitsrecht.

Der Wissenschaftsrat fordert außerdem einen eigenständigen Wissenschaftstarifvertrag, der für alle angestellten Mitarbeiter in öffentlich finanzierten Wissenschaftseinrichtungen gelten soll. Er soll den bisher gültigen Bundesangestelltentarif (BAT) ablösen. Ein eigenständiger Wissenschaftstarif wird es möglich machen, auf die vielen Besonderheiten der Arbeit in der Wissenschaft einzugehen.

Kernbestandteil eines solchen Wissenschaftstarifs soll ein erneuertes und vereinfachtes System der Entgeltbestimmung sein. Das Gehalt soll sich an der übertragenen Aufgabe, nicht an der formalen Qualifizierung ausrichten und Leistungszulagen enthalten. Mitarbeiter sollen am Erfolg ihrer Einrichtung beteiligt werden. Insgesamt hat dies eine größere Differenzierung der Gehälter zur Folge.

Dazu erklärt der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Dr. Max Einhäupl: "Ein Wissenschaftstarifvertrag wird es erlauben, hervorragende Leistungen und Spitzenleistungen an unseren Wissenschaftseinrichtungen auch zu honorieren. Er ist unverzichtbar, wenn man Spitzenhochschulen haben will."Der Wissenschaftstarif soll darüber hinaus auch wissenschaftsadäquate Regelungen zur Arbeitszeit, zur Aufnahme von Nebentätigkeiten und zur Beteiligung an eingeworbenen Drittmitteln enthalten. Der Wissenschaftsrat betont in diesem Zusammenhang noch einmal seine Forderung nach einem einheitlichen Personalstatut für alle Mitarbeiter von Wissenschaftseinrichtungen. Zwingende Gründe für die Verbeamtung von Hochschullehrern sind nicht erkennbar. Daher kann im Wissenschaftsbereich langfristig auf den Beamtenstatus verzichtet werden.

Hinweis: Die verabschiedeten "Empfehlungen zu einem Wissenschaftstarifvertrag und zur Beschäftigung wissenschaftlicher Mitarbeiter" (Drs. 5923/04) sind hier als pdf-Datei erhältlich. Sie können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per Email (post@wissenschaftsrat) angefordert werden.