RAD im Pott, Ausgabe Sommer 1997:
Essen:
Klage gegen City-Radroute abgewiesen
Erwartungsgemäß hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine der beiden Klagen gegen die 1994 von den Ratsgremien beschlossene Radroute durch die Innenstadt abgewiesen. Begründung: eine Widmungserweiterung beeinflusse die Rechte der Kläger nicht. Die von den Firmen Eusterbrock und Cramer & Meermann eingereichte Klage betraf den Bereich Rathenaustraße und Schwarze Horn. Die zweite Klage der Firmen Overhage und Lunatic bezüglich des Willy-Brandt-Platzes soll noch in diesem Jahr behandelt werden, dürfte jedoch angesichts der oben erwähnten Entscheidung ebenso wenig Aussicht auf Erfolg haben. Der eigentliche Drahtzieher der Klagen, der Einzelhandelsverband, glaubt nun deutlich machen zu müssen, die ganze Angelegenheit müsse jetzt erneut sämtliche politischen Gremien durchlaufen, obgleich sich an dem Sachverhalt nichts geändert hat. Offensichtlich ein weiterer Verschleppungsversuch, nachdem man die Einrichtung der Cityradroute um etliche Jahre verzögert hat. Kleine Kuriosität am Rande: seit einigen Wochen geistern Flugblätter einer "Seniorengruppe" der Gewerkschaft "Hbv" durch die City, die sich pauschal gegen das Radfahren in Fußgängerzonen richtet. Und das sechs (!) Jahre, nachdem EFI und die Grünen in mehreren großen Aktionen die Cityradroute in die Diskussion brachten! Kein Wort darüber, daß besagte Radroute nur die weniger frequentierten Bereiche wie Rathenaustraße, Westseite Kennedyplatz, Schwarze Horn und Pferdemarkt berührt, Kettwiger- sowie Limbecker Straße dagegen tabu bleiben. Aber offensichtlich ist man versucht, mit Halbwahrheiten Fußgänger und Radfahrer gegeneinander auszuspielen. Übrigens: Seit April ist der Bereich Viehofer Platz/Pferdemarkt in der nördlichen Innenstadt für den Radverkehr freigegeben!
Jörg Brinkmann
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