Allgemeines

Mündliche Abschlußprüfungen und schriftliche Abschlußarbeiten weisen aus, daß Sie in Ihrem Studium die Arbeitstechniken und Verfahren im Umgang mit den Gegenständen der Literaturwissenschaft so erlernt haben, daß Sie eigenständig Fragestellungen und Themen erarbeiten können und die Ergebnisse Ihrer Arbeit in mündlicher oder schriftlicher Form kompetent darstellen können.

Ich habe ein großes Interesse daran, daß Sie Ihre Prüfungsleistungen gut oder sehr gut abschließen. Dies hängt einerseits entschieden von Ihrer klug disponierten Vorbereitung ab, andererseits aber auch von Ihrer Einstellung zur Prüfung: Gerade die mündliche Prüfung ist für Sie eine der seltenen Gelegenheiten, sich mit einem kompetenten Gesprächspartner über Gegenstände Ihres Faches auszutauschen oder zu diskutieren. Nutzen Sie diese Gelegenheit!



Voraussetzungen

Ich nehme Ihre Examensleistungen nur dann ab, wenn Sie in einem meiner auf die entsprechende Prüfung hinführenden Hauptseminare einen Leistungsnachweis in Form einer schriftlichen Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung erbracht haben.

Umgekehrt heißt das für Sie: Falls Sie in einem meiner auf die entsprechende Prüfung hinführenden Hauptseminare einen benoteten Leistungsnachweis erbracht haben, haben Sie auch Anspruch darauf, von mir geprüft zu werden (falls Sie das überhaupt wollen): Ich werde dann Ihre BA- oder MA-Arbeit auf jeden Fall annehmen bzw. Ihre mündliche Abschlußprüfung abnehmen.

Von dieser Regel kann ich keine Ausnahmen machen!

Für diese Maßnahme habe ich zwei gute Gründe:

  • Sie haben mich als «Prüfer» in einer mündlichen Prüfung oder als Betreuer einer schriftlichen Hausarbeit kennengelernt und wissen zumindest ungefähr, wie ich möchte, daß Sie an die Gegenstände herangehen, wie ich eine Prüfung gestalte, welche Ansprüche ich an Sie habe;
  • Nur auf diese Weise kann ich die ohnehin schon immense Anzahl an Abschlußprüfungen, die ich jährlich abnehme, überschaubar halten.

Ausnahme: Die Bedingung, daß Sie in einem meiner auf die entsprechende Prüfung hinführenden Hauptseminare einen Leistungsnachweis in Form einer schriftlichen Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung erbracht haben, gilt grundsätzlich nicht, wenn Sie mich als Zweitbetreuer Ihrer B.A.-, M.A.- oder M.Ed.-Abschlußarbeit wählen wollen.

 

 


Vorbereitung

Kommen Sie frühzeitig vor den Anmeldezeiten des für Sie federführenden Prüfungsamts in meine Sprechstunde, melden Ihren Wunsch an, im nächstfolgenden Prüfungsblock von mir geprüft zu werden und vereinbaren mit mir ggf. schon Termin und Themen für die mündliche Prüfung.

Da für die Anmeldung Ihrer B.A.-, M.A.- oder M.Ed.-Abschlußarbeit keine festgesetzten Anmeldezeiten existieren, können Sie Themenstellung und Beginn der Ausarbeitung jederzeit mit mir in der Sprechstunde besprechen.

Bringen Sie zur Absprache von Termin und Themenstellung von mündlicher Prüfung oder schriftlicher Abschlußarbeit die entsprechenden Formulare zur Prüfungsanmeldung mit, so daß wir diese Formulare sofort gemeinsam ausfüllen können.

Lassen Sie sich, ebenfalls frühzeitig vor den Anmeldezeiten des Prüfungsamts, vom Studienbüro Germanistik (GB 4|40) auf dem entsprechenden Prüfungsamtsformular bescheinigen, daß Sie die formalen Voraussetzungen für das Ablegen der Prüfung erfüllen.

Reichen Sie die Formulare entweder zu den festen Anmeldezeiten (bei mündlichen Prüfungen) oder unmittelbar, nachdem wir die Themenstellung für Ihre Abschlußarbeit festgelegt haben, im für Ihr Prüfungsverfahren federführenden Prüfungsamt ein.

Bevor Sie zur Vereinbarung von Themen und Termin Ihrer mündlichen Prüfung in meine Sprechstunde kommen, sollten Sie sich überlegt haben, welche Themen Sie gerne in der Prüfung behandeln würden. Für die Themenwahl gelten folgende Regeln:

  • Für eine B.A.-Prüfung benötigen wir zwei hinreichend voneinander unterschiedene Themen. Diese Themen dürfen nicht mit den Themen oder Aufgabenstellungen Ihrer mündlichen oder schirftlichen Leistungsnachweise kongruent sein;
    In der B.A.-Prüfung prüfe ich ein «großes» und ein «kleineres» Thema (20 Minuten/ 10 Minuten). Überlegen Sie sich vorab, welcher Ihrer Themenvorschläge als großes oder kleines Thema behandelt werden soll;
  • Das «große» Thema hat beispielsweise folgenden Umfang: Drei literarische Texte mittleren Umfangs (also etwa drei Trauerspiele des 18. Jahrhunderts) werden unter einer oder mehreren verabredeten Schwerpunktsetzungen erarbeitet. Dazu sollten Sie zu jedem literarischen Text etwa 3-5 Forschungsbeiträge heranziehen; falls Sie literarische Texte größeren Umfangs als Prüfungsgegenstand wählen wollen, reichen ggf. auch zwei (etwa Wielands «Agathon» und Goethes «Wilhelm Meister Lehrjahre») oder im Extremfall nur einer (etwa «Faust II»); falls Sie literarische Texte kleineren Umfangs (Erzählungen, lyrische Gedichte) als Prüfungsgegenstand wählen wollen, sprechen wir die (größere) Textmenge je nach Thema ab. Die Anzahl der Forschungsbeiträge zur Vorbereitung des «großen Themas» sollte auf jeden Fall zwischen 10 und 15 Titeln liegen;
  • Das «kleine» Thema beschränkt sich im Umfang auf einen literarischen Text oder eine entsprechende Fragestellung, der oder die unter einer oder mehreren verabredeten Schwerpunktsetzungen erarbeitet werden. Dazu sollten Sie zusätzlich etwa 3-5 Forschungsbeiträge heranziehen;

Für eine M.A.-Prüfung benötigen wir drei hinreichend voneinander unterschiedene Themen. Diese Themen dürfen nicht mit den Themen oder Aufgabenstellungen Ihrer mündlichen oder schriftlichen Leistungsnachweise kongruent sein. Alle drei Themen sollten vom Gegenstand her den Umfang des großen Themas der BA-Prüfung haben, allerdings steigt die Anzahl der vorausgesetzten Forschungsbeiträge: Pro literarischem Text solten 5-8 Forschungsbeiträge herangezogen werden.

 

 


Thesenpapier

Senden Sie mir 1-2 Tage vor dem angesetzten Termin der mündlichen Prüfung ein Thesenpapier zu. Dieses Thesenpapier sollte pro Thema 1-2 Seiten umfassen und auf jeden Fall eine Bibliographie der von Ihnen genutzten Forschungsliteratur im Anhang enthalten. Bitte formulieren Sie das Thesenpapier stichpunktartig: Geben Sie in Stichpunkten, gegliedert und ggf. hierarchisiert diejenigen Aspekte an, die Sie für das Prüfungsgespräch vorbereitet haben. Sie erhalten von mir auf jeden Fall eine Rückmeldung, ob 1) das Thesenpapier angekommen ist und ob 2) das Thesenpapier meinen Ansprüchen an die Themenstellung genügt.

In der Prüfung halte ich mich auf jeden Fall insofern an das Thesenpapier, als ich unser Gespräch auf die von Ihnen vorbereiteten Sachverhalte beschränke. Ich erlaube mir aber, die von Ihnen im Thesenpapier vorgesehene Reihenfolge «durcheinanderzubringen». Sie müsen so gut vorbereitet sein, daß Sie von jedem Punkt aus Ihr Thema entwickeln können.

Ich empfehle Ihnen dringend, das regelmäßige Angebot meines Examenskolloquiums zu nutzen: Hier gebe ich genauere Hinweise zu meinen Anforderungen an Ihre Prüfungsleistungen; im Einzelfall biete ich Ihnen dort die Möglichkeit, zu einem selbstgewählten Thema (das nicht mit einem Ihrer «echten» Prüfungsthemen identisch ist) eine Probeprüfung mit mir und vor den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kolloquiums zu absolvieren.


 


Ansprüche an Prüfungsleistungen

Mündliche Prüfungen

Mündliche Prüfungen sollen folgende Ansprüche erfüllen:

  • Sie sollen nachweisen, daß Sie in der Lage sind, mit den Handwerkszeugen der Literaturwissenschaft und der Textanalyse eine genauere Fragestellung zu einem literarischen Text, einer literarischen Gattung oder einer literaturwissenschaftlichen Fragestellung zu erarbeiten;
  • Sie sollen nachweisen, daß Sie in der Lage sind, je nach Themenstellung aus entsprechenden Quellen notwendiges oder hilfreiches Kontextwissen aus Sozial-, Ideen-, Mentalitäts-, Medien-, Gattungs-, Rezeptions- oder Literaturgeschichte erstens aufzufinden, zweitens zu erarbeiten und drittens in einen sinnvollen Dialog mit dem literarischen Text und Ihrer eigenständigen Fragestellung zu bringen;
  • Sie sollen nachweisen, daß Sie in der Lage sind, die Forschungs- oder Sekundärliteratur zu Ihrem literarischen Text, der literarischen Gattung oder literaturwissenschaftlichen Fragestellung erstens aufzufinden, zweitens zu erarbeiten und drittens in einen sinnvollen Dialog mit Ihrer eigenständigen Fragestellung zu bringen;
  • Sie sollen nachweisen, daß Sie in der Lage sind, die Ergebnisse der eigenen Texterarbeitung, der Quellenarbeit und der Erarbeitung der Sekundärliteratur in einer fachlichen Gesprächsituation argumentativ und sprachlich-rhetorisch angemessenen Form mündlich darzustellen und zu diskutieren.

Beschränken Sie sich bei der Vorbereitung Ihrer mündlichen Prüfung und vor allem in der Prüfungssituation selbst nicht nur auf die Ebene des textlichen Gegenstandes, schon gar nicht auf diejenige der Textinhalte. Beziehen Sie aus eigener Initiative Forschungspositionen mit in das Gespräch ein, entwickeln Sie den Stand auch kontroverser Forschungsdiskussionen und versuchen Sie, die Plausibilität (oder: Zweifelhaftigkeit) bestimmter Positionen aus der eigenen Arbeit mit den Gegenständen zu beurteilen.

 

Schriftliche Abschlußarbeiten:

Schriftliche Abschlußarbeiten sollen folgende Ansprüche erfüllen:

  • Sie sollen nachweisen, daß Sie in der Lage sind, mit den Handwerkszeugen der Literaturwissenschaft und der Textanalyse einen eigenständigen Zugang zu einem literarischen Text, einer literarischen Gattung oder einer literaturwissenschaftlichen Fragestellung zu erarbeiten;
  • Sie sollen nachweisen, daß Sie in der Lage sind, je nach Themenstellung aus entsprechenden Quellen notwendiges oder hilfreiches Kontextwissen aus Sozial-, Ideen-, Mentalitäts-, Medien-, Rezeptions-, Gattungs- oder Literaturgeschichte erstens aufzufinden, zweitens zu erarbeiten und drittens in einen sinnvollen Dialog mit dem literarischen Text und Ihrer eigenständigen Fragestellung zu bringen;
  • Sie sollen nachweisen, daß Sie in der Lage sind, die Forschungs- oder Sekundärliteratur zu Ihrem literarischen Text, der literarischen Gattung oder literaturwissenschaftlichen Fragestellung erstens aufzufinden, zweitens zu erarbeiten und drittens in einen sinnvollen Dialog mit Ihrer eigenständigen Fragestellung zu bringen;
  • Sie sollen nachweisen, daß Sie in der Lage sind, die Ergebnisse der eigenen Texterarbeitung, der Quellenarbeit und der Erarbeitung der Sekundärliteratur in einer gedanklich, argumentativ, sprachlich und formal ansprechenden und angemessenen Form schriftlich darzustellen.


Schriftliche Abschlußarbeiten sollen folgenden Umfang haben:

BA-Arbeit: 30 Seiten (à 2500 Zeichen), 15-30 Titel Forschungsliteratur.
MA-Arbeit: 60-80 Seiten (à 2500 Zeichen), 30-100 Titel Forschungsliteratur.
Themenstellungen zu schriftlichen Hausarbeiten werden grundsätzlich in der Sprechstunde abgestimmt, bei Bedarf können Gliederung, Quellen- oder Sekundärliteraturliste (und alle weiteren, auch stilistischen Fragen) entweder per E-mail oder in der Sprechstunde abgestimmt oder geklärt werden.

Empfehlung zur Vorbereitung Ihrer Prüfungsleistungen:

Benedikt Jeßing: Arbeitstechniken des literaturwissenschaftlichen Studiums. Stuttgart 2001