Große Moosjungfer
Leucorrhinia pectoralis (Charpentier, 1825)

Foto: E. und W. Postler, 14. Juni 2001, Venner Moor

Größe (Angaben können lokal variieren)

Körperlänge 41 mm
Flügelspannweite 71 mm

Status:   Leucorrhinia pectoralis gilt in Nordrhein-Westfalen als 'vom Aussterben bedroht'. Sie ist nach der FHH- (Flora Fauna Habitat ) Richtlinie besonders geschützt. Besondere Schutzgebiete sollen zu ihrer Erhaltung ausgewiesen und entsprechende Artenschutzprogramme entwickelt werden. In der 'Roten Liste der Bundesrepublik 1998' ist sie stark gefährdet. In Nordrhein-Westfalen ist sie nur an wenigen Fundorten im Westen, an der Ems und an der Lippe, zu finden. Im Ballungsraum Ruhrgebiet fliegt sie nur vereinzelt ein, ohne daß ein Nachweis der Bodenständigkeit geführt werden könnte.
RL in NRW 1999: Gefährdungsgrad   1
RL in BRD  1998: Gefährdungsgrad   2

Entwicklung:   Über ihre Entwicklung ist nicht sehr viel bekannt. Es wird eine zwei- bis dreijährige Entwicklungszeit der Larven vermutet. Die Eiablage erfolgt in der Regel über dem Wasser durch Abtupfen. Ungefähr sechs Wochen nach der Eiablage schlüpfen die Larven. Danach benötigen sie noch ein Jahr, um voll ausgewachsen zu werden. Den darauffolgenden Winter verbringen sie in Ruhe, um dann im nächsten Frühjahr zu schlüpfen

Habitus:   Das Männchen besitzt auf der Oberseite der Hinterleibssegmente große, gelbe Flecken, die nach einigen Tagen dunkelbraun werden. Lediglich die Zeichnung auf dem siebten Segment behält seine leuchtend gelbe Farbe, sodaß man die Art sicher bestimmen kann.
Das Weibchen hat diese Flecken ebenfalls auf der Abdomenoberseite, jedoch sind die Flecken etwas größer als beim Männchen und haben eine dunkelgelbe bis dottergelbe Farbe. Beide Geschlechter erscheinen als sehr kräftig.

Habitat:   Die Große Moosjungfer besiedelt nährstoffarme (oligotrophe) bis mesotrophe Gewässer (Gewässer mit mittleren Nährstoffgehalt) aller Art mit mäßigen bis neutralem Säurespiegel (pH-Wert). Eine größere freie Wasserfläche muß vorhanden sein. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Fischfreiheit des Gewässers.

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