Schloss Schönbrunn - Weltkulturerbe der UNESCO

Die imperiale Schlossanlage Schönbrunn mit ihren Nebengebäuden und dem weitläufigen Park zählt aufgrund ihrer langen und recht bewegten Geschichte zu einem der bedeutendsten Kulturdenkmäler Österreichs.

Die Geschichte Schönbrunns und seiner Vorgängerbauten reicht bis ins Mittelalter zurück. Das gesamte Anwesen wurde seit Beginn des 14. Jahrunderts als „Katterburg“ bezeichnet und befand sich im Grundherrschaftsbereich des Stifts Klosterneuburg. In den folgenden Jahrhunderten schienen zahlreiche Pächter auf, darunter auch sehr prominente wie der Wiener Bürgermeister Hermann Bayer im Jahre 1548, der das Anwesen baulich erweitern und in einen Herrensitz umwandeln liess.

1569 gelangte das Anwesen mit dem Herrenhaus durch Maximilian II. in habsburgischen Besitz, zu dem laut Kaufvertrag ein Haus, eine Mühle, ein Stall sowie ein Lust- und Obstgarten gehörte. Damit war der Grundstein für einen repräsentativen Wohnsitz und auch für einen Lust- und Tiergarten gelegt.

Von den mit der zweiten Türkenbelagerung einhergehenden Verwüstungen im Jahre 1683 blieb auch Schönbrunn mit Lusthaus und Tiergarten zu einem grossen Teil nicht verschont. Kaiser Leopold I., in dessen Besitz sich das Schloss seit 1686 befand, fasste den Entschluss, Schönbrunn dem Thronfolger Joseph zu überlassen und für diesen einen repräsentativen Neubau zu errichten. Als bald darauf durch adelige Vermittlung der in Rom ausgebildete Architekt Johann Bernhard Fischer von Erlach an den kaiserlichen Hof kam, legte dieser 1688 den so genannten „Schönbrunn I-Entwurf“ dem Kaiser vor.

Fischer wurde daraufhin 1689 zum Architekturlehrer des Thronfolgers ernannt und reüssierte in der Folge zum beschäftigsten Architekten des Hofs und des Adels.

Im Frühjahr 1700 war der Mitteltrakt des Schlosses fertiggestellt und bewohnbar.

Quelle: www.schoenbrunn.at