RAD im Pott, Ausgabe Herbst 1998:

Zweiter Teil der StVO-Novelle tritt am 1. Oktober in Kraft:

Radwege: (k)ein Muß für Radfahrer

Ab dem 1. Oktober müssen Radfahrer nur noch auf solchen Radwegen fahren, die auch mit dem bekannten blauen Radwegeschild ausgestattet sind. Für alle anderen Radwege mit ihren zahlreichen Mängeln besteht dann keine Benutzungspflicht mehr. An diesem Stichtag folgt der zweite Teil der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Bereits am 1. September 1997 war es nach vielen Jahren soweit: die neue StVO brachte viele Veränderungen. Jahrelang hatte sich der ADFC wesentlich für die Novelle eingesetzt, die unter anderem auch die Öffnung von Einbahnstraßen erleichtert. Neu waren auch die umfangreichen Regelungen zur Radwegbenutzungspflicht, die an Mindeststandards geknüpft werden. Um den Städten und Gemeinden allerdings genügend Zeit zur Bewertung ihrer Radwege einzuräumen, ließ der Gesetzgeber ihnen dreizehn Monate Zeit. Auch in Duisburg, Essen, Mülheim und Oberhausen haben die Stadtverwaltungen ihre Radwege entsprechend den Vorschriften der StVO zu bewerten und zu entscheiden, wo die Radwegbenutzungspflicht der Sicherheit abträglich ist. So müssen Radwege zum Beispiel eine gewisse Breite haben oder frei von Hindernissen wie Schildern oder Poller sein. Während in Mülheim bereits alle Radwege im Frühjahr bewertet waren, steht diese Überprüfung in Oberhausen kurz vor ihrem Abschluß. In Essen hat sich dagegen die Verwaltung bislang nur am Rande mit dieser vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Aufgabe befaßt. Für Duisburg lagen hingegen zum Redaktionsschluß keine aktuellen Informationen vor. Nach Eindruck des ADFC bewegt sich allerdings nicht sehr viel. Dennoch handelt die Duisburger Verwaltung scheinbar: Sie stellte an mehreren Stellen im Stadtgebiet Radwegschilder auf, so daß an diesen Stellen die Benutzungspflicht auch über dem 1. Oktober hinaus bestehen bleiben wird. Hingegen ist an anderen Anlagen das Abnehmen von Schildern notwendig, allerdings noch nicht geschehen. Besser sind hingegen die Mülheimer Radfahrer dran, wo die Abnahme der Schilder an den Radwegen mit Mängeln bereits läuft. Betroffen sind hier übrigens etwa die Hälfte der Anlagen. In Oberhausen ist davon auszugehen, daß diese Arbeit auch in Kürze angegangen wird. Für Essen wird allerdings die Zeit eng, diese Aufgabe bis zum 30. September zu erledigen - leider hat die Stadt lediglich zugesagt, bis zum Jahresende zu erfassen, wo die Radwege den neuen Regelungen entsprechen. Aber aufgepaßt: Schlechte und gefährliche Radwege müssen auch weiterhin benutzt werden, wenn sie mit dem blauen Schild ausgestattet sind. Um hier eine korrekte Beschilderung zu erreichen, kann die entsprechende Stadtverwaltung angesprochen werden. Für neue Radwege gelten übrigens nicht die Regelungen der StVO, sondern die viel weitergehenden in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), die 1995 veröffentlicht wurden. Erstaunlich ist allerdings, daß nagelneue Radwege zum Beispiel in Essen an der Hans-Böckler-Straße (sowie weiteren Straßen, siehe hier) noch nicht einmal die Kriterien der StVO erfüllen. Hier ging man scheinbar sehr locker auch mit Fördergeldern von Land und Bund um.

Edwin Süselbeck


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