allgemeine informationen zum schwerpunktbereich 2
Lehrkräfte
Prof. Dr. Jacob Joussen ist Leiter des Schwerpunktbereichs 2
Arbeit und
Soziales. An diesem Schwerpunktbereich sind des Weiteren folgende
Lehrkräfte beteiligt:
- Prof. Dr. Stefan Greiner
- Prof. Dr. Stefan Huster
- Prof. Dr. Markus Kaltenborn
- Prof. Dr. Karl Riesenhuber
- Prof. Dr. Wolfgang Meyer
- Lehrbeauftragte Dr. Dorothea Prütting
- Prof. Dr. Rolf Wank (Emeritus)
Ziel
Der Schwerpunktbereich deckt rechtlich das einzelne
Arbeitsverhältnis, die Betriebsverfassung, die überbetriebliche
Organisation des Arbeitslebens durch Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände, den Arbeitskampf, die europäischen Bezüge im
Arbeitsrecht sowie die Arbeitsgerichtsbarkeit ab. Im Sozialrecht liegt
der Schwerpunkt bei den Problemen der Sozialversicherung und der
Arbeitsförderung. Die traditionell guten Berufschancen der Absolventen
in den Personal- und Rechtsabteilungen in der Privatwirtschaft und des
öffentlichen Dienstes, als Fachanwälte, in der Arbeits- und
Sozialgerichtsbarkeit sowie bei Verbänden und Wirtschaftsorganisationen
haben sich in der jüngeren Vergangenheit nochmals verbessert.
Regelmäßiger Studienverlauf
Wintersemester
- Vertiefung kollektives Arbeitsrecht I (Recht der
Koalitionen, Tarif- und Arbeitskampfrecht) (2 SWS)
- Grundzüge Sozialrecht (2 SWS)
Sommersemester
- Kollektives Arbeitsrecht II: Betriebsverfassungsrecht (2 SWS)
- Vertiefung Individualarbeitsrecht mit europäischen Bezügen (2 SWS)
- Vertiefung Sozialrecht (3 SWS)
- Übung im Arbeits- und Sozialrecht (2 SWS)
WICHTIG:
Diese Veranstaltungen bilden zusammen mit dem Examensseminar den
jedenfalls zu besuchenden Kanon. Die Inhalte der Vorlesungen bilden
Gegenstand der Aufsichtsarbeit. Sie sind im Vorlesungsverzeichnis mit
einem „*“ gekennzeichnet.
Hinzu kommen können zusätzliche
Vorlesungen, die ebenfalls dazu dienen, die Kenntnisse im
Schwerpunktbereich zu vertiefen, dann aber nicht Gegenstand der
Aufsichtsarbeit sind.
Zu erbringende Prüfungsleistungen
Das Examen im Schwerpunktbereich besteht aus zwei Teilen:
- 'häusliche Arbeit' in Form eines Seminarreferats
(regelmäßige
Teilnehmerzahl in den Seminaren des Schwerpunkts: 15, Hinweis:
Die
gleichmäßige Verteilung der Kandidaten auf alle angebotenen Seminare
bleibt vorbehalten!)
- 'Aufsichtsarbeit' (der Inhalt ergibt sich aus den „*“-Vorlesungen, s.
oben)
Beide Arbeiten werden jeweils zur Hälfte zur Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktprüfung herangezogen. Diese macht ihrerseits 30% der Gesamtnote im Ersten Juristischen Staatsexamen aus.
Die Veranstaltungen im Schwerpunktbereich Arbeit und Soziales
Sommersemester 2012
I. Hauptstudium
Joussen, Arbeitsrecht (Grundzüge), 2 SWS
II. Schwerpunktbereich
1. Vorlesungen
Joussen, Vertiefungsvorlesung Kollektives
Arbeitsrecht I (Betriebsvefassungsrecht), 2 SWS (*-Vorlesung)
Willemsen, Vertiefungsvorlesung Arbeitsrecht
(Unternehmensumstrukturierung, Betriebsübergang,
Arbeitgeberwechsel), 2 SWS
Prütting, Vertiefungsvorlesung Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht), 2 SWS (*-Vorlesung)
2. Übungen
Joussen/Penner, Übung im Arbeits- und Sozialrecht, 2 SWS (*-Veranstaltung)
3. Arbeitsgemeinschaft
N.N., 2 parallele Arbeitsgemeinschaften im Arbeits- und Sozialrecht, je 3 SWS
III. Examen
1. Seminare
Joussen, Seminar im Arbeitsrecht, 3 SWS
Meyer, Seminar im Sozialrecht, 3 SWS
Riesenhuber, Seminar (zugleich auch für SP 1 und 3)
(maximale Teilnehmerzahl in allen drei Seminaren: 15;
Hinweis: Die gleichmäßige Verteilung der Kandidaten auf alle angebotenen Seminare bleibt vorbehalten!)
2. Aufsichtsarbeit
Termin: N.N.
Wintersemester 2011/12
I. Hauptstudium
Joussen, Arbeitsrecht (Grundzüge), 2 SWS
Joussen, Rubrum Arbeitsrecht, 1 SWS
II. Schwerpunktbereich
1. Vorlesungen
Greiner, Vertiefungsvorlesung Kollektives Arbeitsrecht II
(Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht), 2 SWS
(*-Vorlesung)
Kaltenborn, Grundzüge des Sozialrechts,
2 SWS
(*-Vorlesung)
Meyer,
Sozialgerichtsprozess mit praktischer Übung im Gerichtslabor (2 SWS)
Prütting,
Gesundheitsrecht, 2 SWS
Riesenhuber, Vertiefungsvorlesung Individualarbeitsrecht, 2 SWS
Willemsen, Besprechung
höchstrichterlicher
Rechtsprechung mit Bezug zur anwaltlichen Praxis, 2 SWS
2. Arbeitsgemeinschaften
Lubisch, 2 parallele Arbeitsgemeinschaften im Arbeits- und Sozialrecht,
je 3 SWS
III. Examen
1. Seminare
Huster, Seminar im Sozialrecht, 3 SWS
Greiner, Seminar im Arbeitsrecht, 3 SWS
Riesenhuber, Seminar im Arbeitsrecht, 3 SWS
(maximale Teilnehmerzahl in allen drei Seminaren: 15;
Hinweis:
Die gleichmäßige Verteilung der Kandidaten auf alle angebotenen
Seminare bleibt vorbehalten!)
2. Schwerpunktbereichsklausur
Termin: N.N.
Zusammenfassung
Wir haben für Sie alle relevanten Informationen in eine Power
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