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Jede Person, die einigermaßen sportlich veranlagt ist, kann das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Das Sportabzeichen ist nach dem Ordensgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein Ehrenabzeichen und darf zu jeder Gelegenheit getragen werden, wenn man im Besitz der Verleihungsurkunde ist.
Um das Sportabzeichen zu erwerben, ist es nicht erforderlich, Mitglied in
einem Sportverein zu sein.
In einigen Fällen wird empfohlen, vor der Aufnahme
des Trainings oder vor der Prüfung eine sportärztliche Untersuchung durchführen
zu lassen.
Der Bewerber/die Bewerberin für das Sportabzeichen muß aus jeder der 5 Prüfgruppen eine Bedingung erfüllen. Welche der Bedingungen absolviert werden soll, kann der Bewerber/die Bewerberin selbst entscheiden. Die Bedingungen sind für Schüler/innen, Jugendliche, Frauen und Männer je nach Alter unterschiedlich. Die Prüfungen müssen innerhalb eines Kalenderjahres erfüllt werden.
Nach dem ersten Erwerb des Sportabzeichens kann man in Wiederholungsprüfungen weitere Abzeichen erhalten. Pro Jahr wird nur ein Erwerb des Abzeichens anerkannt.
Folgende Auszeichnungen der Sportabzeichen gibt es: