Turn- und Sportgemeinschaft |
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Jede Person, die einigermaßen sportlich veranlagt ist, kann das Deutsche
Sportabzeichen erwerben. Das Sportabzeichen ist nach dem Ordensgesetz der
Bundesrepublik Deutschland ein Ehrenabzeichen und darf zu jeder Gelegenheit
getragen werden, wenn man im Besitz der Verleihungsurkunde ist.
Um das Sportabzeichen zu erwerben, ist es nicht erforderlich, Mitglied in
einem Sportverein zu sein. Der Bewerber/die Bewerberin für das Sportabzeichen muß aus jeder der 5
Prüfgruppen eine Bedingung erfüllen. Welche der Bedingungen absolviert werden
soll, kann der Bewerber/die Bewerberin selbst entscheiden. Die Bedingungen sind
für Schüler/innen,
Jugendliche,
Frauen und
Männer je nach Alter
unterschiedlich. Die Prüfungen müssen innerhalb eines Kalenderjahres erfüllt
werden.
Nach dem ersten Erwerb des Sportabzeichens kann man in
Wiederholungsprüfungen weitere Abzeichen erhalten. Pro Jahr wird
nur ein Erwerb des Abzeichens anerkannt.
Folgende Auszeichnungen der Sportabzeichen gibt es:
In einigen Fällen wird empfohlen, vor der Aufnahme
des Trainings oder vor der Prüfung eine sportärztliche Untersuchung durchführen
zu lassen.