RAD im Pott, Ausgabe Winter 1997/98:

Duisburg

Keine kundenfreundliche Regelung

Von Fahrers Gnaden - Fahrradmitnahme bei der DVG

Die Fahrradmitnahme in den Fahrzeugen der Duisburger Verkehrsgesellschaft ist immer möglich - genauer: immer dann, wenn das Fahrpersonal seine Zustimmung gibt. Montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags ab 15 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig ist die Mitnahme dann nicht möglich, wenn nach Einschätzung des Personals "mehr Fahrräder (und Kinderwagen) mitgenommen werden sollen, als es die Sicherheit im Fahrzeug zuläßt", teilte die DVG auf Anfrage des ADFC mit. Außerhalb dieser Zeiten sei das Personal angewiesen, Fahrräder mitzunehmen, "wenn die Fahrzeuge nur schwach besetzt sind bzw. es die konkrete Situation erlaubt." Nach Eindruck des ADFC gibt es Personal, das über diese Regelungen nicht Bescheid weiß. In solchen Fällen bitte sowohl die DVG als auch den ADFC informieren! Nützlich sind dabei Datum, Uhrzeit, Linie, Linienrichtung, Haltestelle und falls möglich auch Fahrzeugnummer. Die DVG-Beschwerdestelle ist zu erreichen unter (0203) 60 44 55 1 (Adresse: DVG, Harry-Epstein-Platz 10, 47051 Duisburg), der ADFC unter (0203) 77 42 11 (Düsseldorfer Str. 534, 47055 Duisburg). Hintergrund der DVG-Aussagen ist ein Verbesserungsvorschlag des ADFC: Sperrzeiten abschaffen und die Mitnahme lediglich vom Platz abhängig machen. Mit dieser kundenfreundlichen, weil einfach verständlichen Regelung macht das Verkehrsunternehmen der Nachbarstadt Düsseldorf seit einem Jahr ausschließlich gute Erfahrungen. Dazu die DVG: "Gleichwohl halten wir die generelle Freigabe der Zeiten und damit die Aufgabe einer vorrangigen Orientierung sowohl für den Fahrgast als auch Fahrer im Interesse einer relativ reibungslosen und konfliktfreien Beförderung nachhaltig für wenig zweckdienlich."

Markus Westphalen

Siehe zu diesem Thema auch die ADFC-Seiten zur Fahrradmitnahme.


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